Privatié Life Rückabwicklung unrentabler Versicherungen
Renten & Lebensversicherungen Ihre „stille" Enteignung!
Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Haben Sie sich je gefragt, warum Ihre Renten & Lebensversicherung nicht den versprochenen Wert liefert?
Hohe Verwaltungskosten, versteckte Gebühren und sinkende Garantiezinsen machen Ihre Versicherung unrentabel. Gesetze wie das VAG und Solvency II zwingen Versicherer, mehr Kapital zu halten, was zu geringeren Überschüssen führt. Ihre Lebensversicherung entwertet Ihr Kapital schleichend.
99% aller Betroffenen, kennen diese Inhalte nicht
§ 314 VAG – Zahlungsverbot & Leistungskürzung durch die BaFin
Die BaFin kann Versicherer verpflichten, Auszahlungen zu kürzen oder zu stoppen, wenn finanzielle Probleme bestehen. Kunden erhalten dann weniger oder gar nichts – ein staatlich genehmigter Eingriff in ihr Vertragsvermögen.
Run-Off – Übertragung auf Abwicklungsunternehmen
Viele Versicherer verkaufen ihre Altverträge an Abwicklungsfirmen, die nur minimal garantierte Leistungen auszahlen. Kunden haben keinen Einfluss darauf und erhalten oft schlechtere Konditionen als ursprünglich vereinbart.
Garantiezins-Senkung & Aushöhlung alter Verträge
Früher garantierte Zinsen von 3–4 % wurden durch gesetzliche Anpassungen faktisch entwertet. Versicherer reduzieren Überschüsse, und der reale Ertrag schrumpft – eine schleichende Enteignung des Sparguthabens. unterhalb des Inflationsniveaus
Versteckte Kosten & Provisionen – Kapitalverlust durch Gebühren
Versicherungen enthalten oft versteckte Kosten und hohe Abschlussprovisionen. Diese reduzieren die Rendite erheblich, sodass der Vertragswert oft viel niedriger ausfällt als ursprünglich erwartet.
Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen nach dem VAG
Geht ein Versicherer in die Insolvenz, werden Verträge nur teilweise abgesichert. Kunden können große Teile ihres Geldes verlieren oder erhalten reduzierte Auszahlungen – ein unkalkulierbares Risiko.
Inflationsverlust ohne Schutzmechanismus
Versicherungsverträge haben oft keinen Inflationsschutz. Die ausgezahlten Beträge verlieren mit der Zeit an Wert, sodass Kunden real deutlich weniger Geld erhalten als ursprünglich gedacht
Steuern & Sozialabgaben auf Auszahlungen
Früher steuerlich begünstigt, heute stark belastet: Rentenzahlungen aus Versicherungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung sowie oft zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen (Solvency II & Co.)
Durch Regulierungen wie Solvency II müssen Versicherer mehr Kapital vorhalten. Das senkt die Überschussbeteiligungen und kann langfristig zu weiteren Kürzungen bei den Auszahlungen führen.
Kein Eigentum am Kapital – Nur eine Forderung gegen den Versicherer
Das eingezahlte Geld gehört nicht dem Kunden, sondern dem Versicherer. Versicherungsnehmer haben lediglich eine Forderung auf Auszahlung, die gekürzt oder verweigert werden kann. Keine echte Kontrolle über das eigene Vermögen.
Kurze Erklärung zu den Begriffen
1. § 314 VAG – Zahlungskürzungen durch den Staat
Erklärung:
Der § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gibt der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) das Recht, Versicherern zu untersagen, Zahlungen an Kunden zu leisten, wenn dies die Finanzlage des Unternehmens gefährden würde.
Das bedeutet:
Kunden haben kein garantiertes Recht auf Auszahlung, auch wenn ihre Verträge Leistungen vorsehen. Im Ernstfall kann die BaFin anordnen, dass Versicherer gar keine oder nur reduzierte Leistungen erbringen. Selbst garantierte Rentenzahlungen oder Kapitalauszahlungen können einfach ausgesetzt werden.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 314 Abs. 1 VAG – Eingriffsbefugnisse der BaFin:
„Die Aufsichtsbehörde kann einem Unternehmen untersagen, Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen zu erfüllen, soweit dies zur Abwendung einer drohenden Bestandsgefährdung des Unternehmens erforderlich ist.“
§ 314 Abs. 2 VAG – Maßnahmen:
„Maßnahmen nach Absatz 1 können insbesondere darin bestehen, dass das Unternehmen:
Leistungen aus Versicherungsverträgen nur noch teilweise oder gar nicht mehr erbringt, die Kündigung von Versicherungsverträgen zeitweise untersagt.“
Weitere relevante Paragrafen im VAG:
§ 300 VAG – Die BaFin kann anordnen, dass Versicherer Maßnahmen zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit treffen.
§ 134 VAG – Versicherer dürfen Ausschüttungen an Kunden begrenzen, wenn die Solvenz in Gefahr ist.
Folgen für Kunden:
Kein Recht auf garantierte Leistungen, wenn sich der Versicherer in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Laufende Rentenzahlungen können gekürzt oder gestrichen werden. Kündigungen und Kapitalentnahmen können gesetzlich untersagt werden.
💡 Fazit:
Mit § 314 VAG ermöglicht der Staat eine gesetzliche Enteignung, indem er Versicherern erlaubt, vertragliche Leistungen nicht zu erbringen.
2. Run-Off – Übertragung auf Abwicklungsfirmen
Erklärung:
Ein Run-Off bedeutet, dass ein Versicherer seinen Bestand an eine Abwicklungsfirma verkauft. Diese verwaltet die Verträge nur noch, aber bietet keine neuen Policen an.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 13 VAG – Bestandsübertragung:
„Ein Versicherungsunternehmen kann nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Versicherungsverträge auf ein anderes Unternehmen übertragen.“
Problem:
Kunden haben kein Widerspruchsrecht! Run-Off-Firmen zahlen meist nur die minimal garantierten Beträge.
Folgen für Kunden:
Kein Einfluss auf den Vertragspartner, Schlechtere Betreuung und Service, Kaum noch Überschüsse oder Bonifikationen
💡 Fazit:
Versicherungsnehmer haben kein Mitspracherecht bei der Übertragung und verlieren oft finanzielle Vorteile.
3. Garantiezins-Senkung – Vertrag nachträglich entwertet
Erklärung:
Der Garantiezins wird vom Staat reguliert und wurde seit den 1990er Jahren immer weiter gesenkt:
1999: 4,00 %
2004: 2,75 %
2017: 0,90 %
2022: 0,25 %
Gesetzliche Grundlagen:
§ 65 VAG – Höchstrechnungszins:
„Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Höchstrechnungszins festzulegen.“
§ 163 VVG – Vertragsanpassung:
Versicherer können unter bestimmten Bedingungen die Konditionen anpassen.
💡 Fazit:
Versicherer können nachträglich die versprochene Verzinsung reduzieren, wodurch Kunden enteignet werden.
4. Hohe Kosten & Provisionen – Wertverlust durch Gebühren
Erklärung:
Viele Versicherer verlangen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die oft nicht transparent ausgewiesen werden.
Gesetzliche Grundlage:
§ 7 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) – Informationspflichten:
Versicherer sind verpflichtet, über Kosten zu informieren – aber oft sind diese Angaben schwer verständlich oder unvollständig.
💡 Fazit:
Versicherungsnehmer werden durch undurchsichtige Kostenstrukturen schleichend enteignet.
5. Insolvenz & Sanierung – Risiko durch das SAG-Gesetz
Erklärung:
Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) erlaubt es dem Staat, Versicherer oder Banken zu sanieren, indem er Kundengelder zwangsweise verwendet.
Gesetzliche Grundlage:
§ 89 VAG – Insolvenzschutz für Versicherungen // Kunden haben nur eine nachrangige Forderung im Insolvenzfall.
SAG-Gesetz (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) // Der Staat kann Finanzunternehmen sanieren, indem er Verträge kürzt oder Kapital einfriert.
💡 Fazit:
Versicherungsnehmer können ihr Geld verlieren, wenn der Versicherer gerettet werden muss.
6. Inflation – Kaufkraftverlust ohne Schutz
💡 Fazit:
Da Versicherungen oft keine Inflationsanpassung haben, verlieren Kunden real an Vermögen.
7. Steuern & Sozialabgaben – Doppelte Belastung
💡 Fazit:
Ursprünglich steuerbegünstigte Verträge werden nachträglich mit neuen Steuern und Abgaben belegt. Darunter fallen Rentenversicherungen, Riesterverträge, Rürupverträge, Verträge zu Betrieblichen Alerversorgung. Jeder Vertrag muss individuell angeschaut werden.
8. Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen (Solvency II & Co.)
Solvency II ist ein europäisches Regelwerk, das Versicherer dazu verpflichtet, hohe Kapitalreserven zu halten, um ihre Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und Risiken abzufedern. Diese Vorgaben haben direkte Auswirkungen auf die Versicherungsnehmer: Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, müssen Versicherer oft ihre Überschüsse und Garantiezinsen reduzieren. Dies führt zu geringeren Auszahlungen und einem schleichenden Wertverlust der Verträge. Durch die Notwendigkeit, Kapitalreserven aufzubauen, können Versicherer dazu gezwungen werden, vertraglich zugesicherte Leistungen zu kürzen oder sogar auszusetzen. In dieser Weise können Kunden enteignet werden, da sie weniger oder gar keine Auszahlung erhalten, obwohl sie ursprünglich eine höhere Rendite oder garantierte Summe erwartet hatten.
9. Kein Eigentum am Kapital – Nur eine Forderung
Erklärung:
Kunden besitzen kein echtes Kapital, sondern nur eine Forderung gegenüber dem Versicherer.
Gesetzliche Grundlage:
§ 92 VAG – Sicherungsvermögen - Das Kapital gehört dem Versicherer, nicht dem Kunden.
Folgen für Kunden:
Versicherungsnehmer können ihr Kapital nicht frei abheben oder anlegen. Versicherer können Zahlungen kürzen oder verweigern.
💡 Fazit:
Kunden haben kein Eigentum, sondern nur eine unsichere Forderung, die gekürzt werden kann.
Lösung: Verkauf & Rückabwicklung der Versicherung - NICHT Kündigen
Der Verkauf einer Lebensversicherung ist oft vorteilhafter als die Kündigung, weil beim Verkauf der Vertrag an einen Dritten (z. B. eine Lebensversicherungsgesellschaft oder einen spezialisierten Käufer) der Versicherungsnehmer in der Regel eine höhere Auszahlung erhält, als bei einer Kündigung. Bei einer Kündigung gehen oft hohe Abschlussgebühren und verringerte Rückkaufswerte verloren, sodass der Rückkaufswert häufig deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Beim Verkauf hingegen kann der Versicherte im Idealfall eine bessere Auszahlung erzielen, die seinen Verlusten entgegenwirkt.
Zudem kann der Käufer der Police mit der Versicherung in Regress gehen, um versteckte Rückstellungen oder versteckte Reserven einzufordern, die ursprünglich nicht dem Kunden zugutekamen. Sollte dieser Prozess erfolgreich sein, erhält der Kunde oft einen Anteil an den versteckten Reserven, was die Auszahlung für den Verkäufer weiter erhöht. Außerdem entgeht man durch den Verkauf der steuerlichen Belastung einer späteren Kündigung, wenn die Versicherung bereits lange läuft.
Welche Verträge können Verkauft werden? - hol Dir dein Geld zurück!!
Ein Verkauf ist von Vertrag zu Vertrag & der Versicherungsgesellschaft abhängig. Grundsätzlich kauf unser Kooperationspartner folgende Verträge an: Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, spezielle Unfallversicherungen, Bausparverträge, Riesterverträge, Rürup/Basisverträge
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Sofern alle Informationen & Daten vorhanden sind + der Kaufvertrag eingereicht wird, erhälst du die erste Auszahlung innerhab von 18 Tagen!
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